Liebe Kunden*innen
Wir würden Sie gerne auf folgendes aufmerksam machen:
Das ASTRA hat nun die Vorschriften für das Tagfahrlicht und die Tachopflicht für schnelle E-Bikes (Motorfahrräder) präzisiert. Nachstehend finden Sie eine Kurzzusammenfassung, ausführliche Informationen können Sie dem PDF entnehmen.
Ab 1. April 2022 gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike-Fahrenden und ab 1. April 2024 eine Tachopflicht für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h). Dies auf allen öffentlichen Strassen, Wegen und Trails.
Weiterhin ist das (Tag-)Fahrlicht an E-Bikes in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig. Beim (Tag-) Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich (als Diebstahlschutz und zum Nachladen) entfernen lassen. Das Licht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Bezüglich Lichtstärke gibt es keine genaue Definition.
Die Geschwindigkeitsanzeige an schnellen E-Bikes muss nicht geeicht sein. Sie sollte aber mindestens die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen und darf nicht mehr als 10 Prozent plus 4 km/h über der gefahrenen Geschwindigkeit abweichen.
Wir hoffen, Ihnen damit die wichtigsten Infos gegeben zu haben. Sollten noch Fragen diesbezüglich offen sein, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Apropos einen kurzen Einblick auf die Velolounge Lichtsysteme finden Sie bereits hier. Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gerne!